Das eigenständige Führen von schriftlicher und telefonischer Korrespondenz die Veranlassung sämtlicher Maßnahmen im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Auswertung von Auskünften aus Schuldnerkarteien und von Meldebehörden die Verhandlung mit Schuldnern über Vergleiche, Rückzahlungsvereinbarungen und Stundungen die Prüfung von Zahlungseingängen sowie das schriftliche und telefonische Anmahnen ausbleibender Zahlungen die Bearbeitung von Insolvenzfällen