Geschäftsbereich Facility Management am Arbeitsort Fuldatal zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
~ Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (m/w/d)
~(Entgeltgruppe E6 TVöD Bund, Kennung: KOFM, Stellen-ID
~ Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Aufgabenschwerpunkte sind das einheitliche Immobilienmanagement, die Immobilienverwaltung und der Immobilienverkauf sowie die forst- und naturschutzfachliche Betreuung der Geländeliegenschaften. Durchführung von Reparaturen sowie Neuinstallationen an Sanitär- und Heizungssystemen sowie sonstigen Kleinreparaturen an umfangreichen betriebstechnischen Anlagen wie Klima-, Lüftungs-, Warmwasser- und Wasseraufbereitungsanlagen
Allgemeine Installateurarbeiten, z. B. Bearbeitung von Mängel- und Veränderungsanzeigen in den Bereichen Wasser-, Wärme- und Klimatechnik sowie Erneuerbare Energie/Umwelttechnik
Betreuung, Betrieb und Pflege der Wassergewinnungsanlagen (Wasserwerk)
Regelmäßige Kontrolle des Gesamtzustandes der zu betreuenden Objekte, hierbei u. a. Feststellung der Verkehrssicherheit, Feststellung technischer und baulicher Mängel
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (w/m/d) oder vergleichbare Qualifikation
Kenntnisse der IT-Standardanwendungen (Microsoft Office)
Teilnahme an (tlw. mehrtägigen) Schulungen und Bereitschaft zu Dienstreisen
Führerschein mit der Fahrerlaubnisklasse B/3 zum Führen von Dienst-Kfz
Bezahlung entsprechend dem TVöD (Entgeltgruppe E 6 TVöD) sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen
~ Möglichkeit der Anmietung einer Wohnung aus dem Bestand der Wohnungsfürsorge des Bundes
~ Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie umfangreiche Fortbildungsangebote
~ Betriebliche Altersversorgung
~ Jahressonderzahlung nach den geltenden tariflichen Bestimmungen
~30 Tage Urlaub
~ Dann bewerben Sie sich online bis zum 4. Wir freuen uns über die Bewerbung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen. Nach dem Bundesgleichstellungsgesetz werden Frauen bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Sofern nicht die geforderte Qualifikation vorliegt, kann ggf. die Eingruppierung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 6 TVöD i. V.m. § 12 Abs. 2 TV EntgO Bund eine Entgeltgruppe niedriger sein.