Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Pflegefachfrau/-Mann bzw. Altenpfleger/-in oder Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss im Bereich Pflege, Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder Heilpädagogik. Palliativ-Care- Fortbildung und Weiterbildung nach § 39a SGB V könnten ggf. nachgeholt werden.
Die Aufgaben der hauptamtlichen Fachkraft sind:
* Bearbeitung und psychosoziale Beratung von Anfragen im hospizlichen Kontext
* Koordination von Sterbebegleitungen (Erstbesuch, Einsatzsteuerung)
* Qualifizierung, Schulung und Begleitung von Ehrenamtlichen
* Administrative Tätigkeiten
* Planung und Durchführung von Veranstaltungen
* Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
* Mitwirkung an Entwicklung und Ausbau der ambulanten Hospizarbeit