Aufgaben
* Die Therapeutinnen und Therapeuten in Ausbildung lernen das theoretisch erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen. Begleitet von einer Lehrlogopädin / einem Lehrlogopäden führen sie Beratungen, Diagnostiken und Therapien von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen durch.
Berufseignung
Zur logopädischen Berufseignung gehören:
* Normales Hörvermögen
* Normales Sehvermögen
* Gesunde und belastungsfähige Stimme
* Gutes rhythmisch-musikalisches Empfinden
* Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
* Sprachliche Ausdrucksgewandtheit bei unauffälligem Redefluss
* Fähigkeit zu einer möglichst dialektneutralen Artikulation
Zur therapeutischen Berufseignung gehören:
* Physische und psychische Belastbarkeit
* Ausdauer
* Einfühlungsvermögen
* Gute Beobachtungsgabe
* Kritische Urteilsfähigkeit
* Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten
* Fähigkeit zur Selbstreflexion
Zulassungsvoraussetzungen:
* Fachhochschulreife oder Abitur
* Mindestalter 18 Jahre
* Gesundheitliche Eignung (psychisch und physisch)
* Ein Praktikum ist erwünscht, ebenso FSJ bzw. BFD
Bewerbungsunterlagen
* Vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag
* Anschreiben inkl. Berufsmotivation
* Tabellarischer Lebenslauf
* Zeugnisse / Nachweise der Schulbildung, bisheriger Arbeitsverhältnisse, Praktika etc.