Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, Abteilung 5, Jugend und Familie ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als
Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (m/w/d)
im Fachdienst Eingliederungshilfe für junge Menschen mit seelischer Behinderung gemäß § 35 a SGB VIII
Entgelt / Besoldung: EG S12 TVöD SuE ~51.Abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit positivem Betriebsklima
Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice
Strukturierte Einarbeitung in einem freundlichen Team
Ausreichend kostenfreie Parkplätze und gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
Hauseigene Kantine
Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
SuE-Zulage, Regenerationstage und Umwandlungstage
Zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
Jobrad-Leasing
Bedarfsprüfung für Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII auf Grund der medizinischen Voraussetzungen in Verbindung mit der Teilhabeeinschränkung für ambulante Frühförderung, Therapien, Integrationshilfen im Schulbereich, teilstationäre und vollstationäre Maßnahmen unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen und vorrangiger Leistungsträger
Durchführung von Hausbesuchen, Hospitationen in Schulen oder sonstigen Institutionen
Sozialpädagogische Diagnostik
Teilhabeplanung, auch in Abstimmung mit dem Sozialfachdienst der Eingliederungshilfe im Bereich SGB IX und anderen Reha-Trägern
Beratung
Abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit oder Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master)
Einsatz des privaten PKW im Außendienst gegen Entschädigung nach dem Reisekostenrecht
Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe oder in der Behindertenhilfe ist keine Bedingung, aber wünschenswert
flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
Bezahlung nach TVöD bzw. kostenfreie Parkplätze
Telearbeit
Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
krisensicherer Arbeitsplatz
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Online-Bewerbung