Stellvertretene Leitung (BesG A 12) für den Fachbereich Finanzen, Bad NenndorfSamtgemeinde NenndorfDie kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) mit dem Mittelzentrum Bad Nenndorf sucht zum nächstmöglichen Termin einestellvertretene Leitung (BesG A 12) für den Fachbereich FinanzenDie Stelle ist auf unbestimmte Zeit zu besetzen. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 12 bewertet; eine entsprechende Planstelle steht zur Verfügung. Perspektivisch wird die Übertragung der Leitung des Fachbereichs (BesG A 13) angestrebt. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.Aufgaben:stellvertretene FachbereichsleitungLeitung der Steuerabteilung sowie der Abteilung Haushalt und Betriebe gewerblicher ArtAufstellung der Haushaltspläne und HaushaltsüberwachungAufstellung Wirtschaftspläne und Überwachung der Finanzwirtschaft der EigenbetriebeBeitragskalkulationen und BetriebsabrechnungenVoraussetzungen:die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienstealternativ eine abgeschlossene Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung, die zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben befähigthohes VerantwortungsbewusstseinKooperations- und TeamfähigkeitFührungsqualitätenBereitschaft zur Zusammenarbeit mit den politischen GremienBetriebswirtschaftliche, haushaltsrechtliche und steuerrechtliche ErfahrungenKenntnisse des Programms Infoma newsystem sind wünschenswertBeherrschung der deutschen Sprache in Wort und SchriftWir bieten Ihnen:regelmäßiger fachlicher Austausch auf Augenhöhe zur Optimierung der Sachbearbeitung und Umsetzung neuer Herausforderungenvielseitiges und interessantes Aufgabengebietflexible Arbeitszeitregelungen/Homeofficebetriebliche Altersvorsorge, leistungsorientierte Bezahlung und vermögenswirksame Leistungen, 30 Tage UrlaubBetriebliches Gesundheitsmanagement, Hansefit, Jobrad-Leasing und corporate benefitsFort- und WeiterbildungsmaßnahmenAllgemeine HinweiseSchwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX teilen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bitte bereits in der Bewerbung mit.Ihre Bewerbung:Auskünfte werden durch Frau Simone Oppermann telefonisch (05723/704-11) oder per E-Mail (Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte vorzugsweise online bis zum 05.09.2025 über das Bewerbungsportal oder schriftlich mit den üblichen Bewerbungsanlagen an die Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13 in 31542 Bad Nenndorf. #J-18808-Ljbffr