Fachkraft für Veranstaltungstechnik:
* Leitung von Veranstaltungen gemäß § 38 Abs. 2 VStättVO
* Betreuung der Veranstaltungstechnik gemäß § 39 Abs. 1 VStättVO
Unser Ziel ist es, die Gäste vollkommen zufriedenzustellen. Der technische Leiter wird schwerpunktmäßig als Veranstaltungsleiter tätig sein. Dies beinhaltet die Koordination mit anderen Teams, die Betreuung der Veranstaltungstechnik und die sichere Durchführung der Abläufe.