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Erste beigeordnete / erster beigeordneter (w/m/d)

Erftstadt
Stadt Erftstadt
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 5 Std.
Beschreibung

Die Stadt Erftstadt ist zugleich eine traditionsreiche als moderne wachsende Stadt im südlichen Rhein-Erft-Kreis. Mit der Nähe zu den Großstädten Köln und Bonn und dem Naturpark Eifel bietet sie ihren rund 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen lebenswerten Wohn- und Arbeitsstandort „Tür an Tür mit der Natur“. Mit der Ansiedlung einer Dependance der Hochschule des Bundes wird Erftstadt zudem Hochschulstandort. Darüber hinaus verfügt die Stadt über ein vielfältiges Freizeitangebot im Bildungs- sowie Kultur- und Sportsektor. Im Zuge einer Nachfolgeregelung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine erfahrene und innovative Führungskraft als Erste Beigeordnete/Erster Beigeordneter (w/m/d) gesucht. In dieser herausgehobenen Position obliegt Ihnen die Leitung des Dezernates III sowie die Funktion der allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin. Dem Dezernat III sind derzeit das Ordnungsamt das Amt für Bildung und Kultur sowie das Amt für Jugend und Familie zugeordnet. Eine Änderung des Geschäftskreises bleibt vorbehalten. Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird die/der Beigeordnete durch den Rat der Stadt Erftstadt für die Dauer von acht Jahren gewählt und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Eine spätere Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung richtet sich nach der Eingruppierungsverordnung für Land Nordrhein-Westfalen. Demnach erfolgt diese derzeit nach Besoldungsgruppe B 2/B 3 LBesG NRW zuzüglich einer Aufwandsentschädigung. verantwortungsvolle Leitung, strategische Steuerung und konzeptionelle Weiterentwicklung der zugeordneten Ämter unter Berücksichtigung der Gesamtentwicklung der Stadt Erftstadt. Hierzu gehören insbesondere: Gestaltung zukunftsfähiger Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen Mitgestaltung einer modernen Schulentwicklung Förderung kultureller Vielfalt und Teilhabe Weiterentwicklung einer sicheren und sauberen Stadt Erftstadt allgemeine Vertretung der Bürgermeisterin gemäß § 68 GO NRW vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin, dem Verwaltungsvorstand sowie den politischen Gremien motivierende, wertschätzende und zielorientierte Führung und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden. Die Bewerbenden müssen gem. § 71 GO NRW die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Erwartet wird die Befähigung zum Richteramt oder zur Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt. Weiterhin müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gem. § 119 LBG NRW erfüllt sein. Mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung vorzugsweise in einer Organisationseinheit mit einer der dem zugewiesenen Geschäftskreis angehörigen Ämtern vergleichbaren inhaltlichen Ausrichtung. Überzeugende Repräsentations- und Kommunikationsfähigkeiten sowie ein souveränes Auftreten und Einfühlungsvermögen im Umgang mit verschiedenen Interessengruppen. Die Stadt Erftstadt setzt sich aktiv für Chancengleichheit und die berufliche Gleichstellung von Menschen jeglichen Geschlechts ein. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder diesen gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. JBRP1_DE

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