Honorararzt: Eine befristete Möglichkeit zur selbstständigen Tätigkeit
Mehrere Ärzte mit mindestens dreijähriger Erfahrung sind für Honorarfunktionen als Honorarbeiter/Angestellter sowohl am Gewahrsam -Warteplatz bzw. anderen Notwendigen Standorten nach Absprache zwischen dem Sanitätsdienst B.E.B.E., zuständige Polizeibehörde einer Amtsperson erforderlich.