Über Uns
Astrid-Lindgren-Schule Malsfeld
Ihre Aufgaben
Zu besetzen ist eine 0,25 Stelle im Rahmen der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS).
Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler in ihrer
allgemeinen und schulischen Entwicklung, in der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen
und fördern sie ggfs. individuell. Weiterhin unterstützen sie Lehrkräfte im Unterricht
und sind bei der Koordination mit außerschulischen Einrichtungen behilflich.
Den multiprofessionellen Teams aus Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften
ist es möglich, Schülerinnen und Schüler zu fördern und auf ihre unterschiedlichen
Ausgangsbedingungen einzugehen. Zusätzlich können schulische Teamarbeit und unterrichtsbegleitende Prozesse unterstützt oder gefördert werden.
Aufgabengebiete
1. Beratung
2. Beratung von Eltern in Erziehungsfragen, von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen, Beratung von Schülerinnen und Schülern
3. Unterstützung der Lehrkräfte bei der Ausgestaltung einer Erziehungsvereinbarung nach § 100 Abs. 2 HSchG, bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach §§ 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
4. Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen
5. Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen
6. Angebote für das Erlernen und die Pflege einer Streitkultur, für die Implementierung von sozialem Lernen und für das Tätigwerden bei Konflikten innerhalb der Schule bzw. Klasse
7. Unterstützung im Unterricht, insbesondere auch im inklusiven Unterricht.
8. Inner- und außerschulische Vernetzung
9. Kooperation mit Eltern
10. Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern und -orten
11. Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler
12. Angebote zur individuellen Förderung (fachliche/soziale Kompetenzen)
13. Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule
14. Unterstützung von einzelnen Lehrkräften und Lehrkräfteteams
15. Führen von und Unterstützung bei Elterngesprächen
16. Unterstützung bei der Teambildung
17. Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache
18. Weitere Aufgaben
19. Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für neu eingeschulte Schülerinnen und Schüler (Willkommenskultur, z.B. für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger)
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern.
Unsere Anforderungen
Abschluss als
* Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
oder
* Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
oder
* Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter oder
* Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
* Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden.
oder Abschluss als
* Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher
Die nachfolgenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend vorhanden sein:
* Beratungskompetenz
* Interkulturelle Kompetenz
* Kooperationsfähigkeit
* Organisationsfähigkeit
Unsere Angebote
Stellenumfang: 0,25 Stelle
Entgeltgruppe: qualifikationsabhängig E 9a bis E 10 TV-H
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 01/22, S. 3) entsprechend.
Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung einer Bewerbung.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.