Bei uns arbeiten Sie in einem dynamischen Umfeld und haben die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen zu entwickeln und neue Herausforderungen anzunehmen. Als Fachkraft für Business-Entwicklung übernehmen Sie eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung und Optimierung unserer Geschäftsprozesse.
Aufgaben:
* Bearbeitung von administrativen Aufgaben wie Terminmanagement und Antragsbearbeitung
* Schnittstellenfunktion: Koordination interner und externer Anliegen sowie Bearbeitung von allgemeinen Anfragen
* Korrespondenz und Textgestaltung: Sichtung und Priorisierung eingehender Korrespondenz, Erstellung von Texten und Schriftverkehr
* Meeting-Management: Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Workshops und Besprechungen
* Erstellung von Unterlagen: Präsentationen, Reports, Dokumente und Auswertungen
* Projektunterstützung: Unterstützung organisatorischer Projekte und Einhaltung von Deadlines
Anforderungen:
* Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation
* Zuverlässigkeit und Diskretion: Verantwortungsvolle Handhabung sensibler Informationen und hohe Zuverlässigkeit
* MS Office-Profi: Sicherer Umgang mit PowerPoint, Word und Excel
* Organisationstalent: Gutes Auge für Details und strukturierte Arbeitsweise
* Kommunikationsstärke: Professionelles, freundliches und serviceorientiertes Auftreten
Vorteile:
* Flexibilität: Flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten und moderne Büros im opta data Campus
* Vitalität: Deutschlandweites Sport- und Gesundheitsprogramm, Dienstradleasing sowie frisches Obst und Getränke
* Gestaltungsspielraum: Umfangreiches Ideenmanagement zur Verwirklichung von Ideen
* Weiterbildung: Eigene opta data Akademie zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
* Erholung: 30 Tage Urlaub im Jahr
* Vielseitigkeit: Ganzheitliche Aufgaben, viel Eigenverantwortung und kreative Mitgestaltungsmöglichkeiten
* Sicherheit: Arbeitsplatz im expandierenden Familienunternehmen mit langjähriger Tradition
* Familienfreundlichkeit: Eigene U3 Kindergroßtagespflege und Kinderferienbetreuung während der Sommerferien
JBRP1_DE ist keine Entscheidungsgrundlage für Arbeitnehmerrechte