Der Beruf des Gerichtsvollziehers ist ein wichtiger Teil der niedersächsischen Justizverwaltung.
Er wird zur/zum Gerichtsvollzieher/-in ausgebildet und ist in die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz integriert.
Die Gerichtsvollzieher sind Beamtinnen und Beamte, die bei den Amtsgerichten tätig sind und für Vollstreckungsaufgaben zuständig sind.
Einige der Aufgaben umfassen:
* Pfändungen
* Versteigerungen von beweglichen Sachen
* Zustellungen
* die Abnahme der Vermögensauskunft von zahlungsunfähigen Schuldnern
Als Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher stellt sie/die eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz dar.
Arbeitsbedingungen
Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher regelt ihren/seinen Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig.
Dazu gehört, dass sie/er an dem Amtssitz ein Geschäftszimmer hält und ggfs. zur Unterstützung Bürohilfen beschäftigt.
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und beginnt regulär am 1. Juni eines jeden Jahres.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der Justiz tätig sind, dauert die Ausbildung ggf. nur 18 Monate und beginnt damit erst am 1. Dezember eines jeden Jahres.
Anforderungen
Der Beruf erfordert vielseitige Fachkenntnisse, hohe Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft.
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst, ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität erwartet.