Als Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an der Hochschule Osnabrück gelten die Kriterien des NHG. Für die ausgeschriebene Professur sind diese Kriterien nach § 25 (1) NHG wie folgt spezifiziert: Erwartet wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Disziplinen Agrarwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder einer vergleichbaren Disziplin.
Der Nachweis der besonderen Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit ist i. d. R. über eine überdurchschnittliche Promotion zu erbringen. 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) muss nachweisliche Bezüge zu den Inhalten und Aufgaben der Professur aufweisen. Die Lehrveranstaltungen sind überwiegend in deutscher Sprache abzuhalten.
Fundierte Kenntnisse der landwirtschaftlichen Primärerzeugung und/oder des Agrar- und Ernährungs-Business
Fundierte Kenntnisse und Kompetenzen in digitalen Tools des landwirtschaftlichen Rechnungswesens und der Datenverarbeitung/‐integration
Erfahrung in inter‐/transdisziplinärer Zusammenarbeit
Gender- und Diversity-Kompetenz
Befähigung zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache
bieten Ihnen durch eine moderne Infrastruktur sowie eine starke regionale und internationale Vernetzung beste Bedingungen für Lehre, Forschung und Transfer.
schätzen Vielfalt und ermutigen alle Interessierten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Behinderung, sexueller Identität, Weltanschauung und Religion zur Bewerbung.
CHANCENGERECHTIGKEITIm Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugen wir Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie ihnen gleichgestellte Personen und fördern Frauen, insbesondere in Lehre, Forschung und Führungspositionen.
Motivierte Studierende, spannende Projekte und engagierte Kolleginnen und Kollegen warten auf Sie!
MEHR INFORMATIONEN... zu den Bewerbungsunterlagen, weiteren Ansprechpersonen und der Hochschule als Arbeitgeberin finden Sie unter:
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