Die Stadt Pinneberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Erzieher*in mit dem Schwerpunkt Mädchenarbeit im Kinder- und Jugendtreff KOMET (m/w/d)
(unbefristet in Teilzeit mit 19,5 Stunden, Entgeltgruppe S 8b TVöD )
Für den Kinder- und Jugendtreff KOMET wird eine engagierte pädagogische Fachkraft gesucht, die das Team vor Ort ergänzt und das jeweilige Angebot, insbesondere für die weiblichen Besucher*innen, gestalten soll. Qualifizierte pädagogische Begleitung und Unterstützung für junge Menschen steht hinter all unseren Angeboten von Freizeit, Kultur, Gruppen und außerschulischer Bildung.
lebensweltorientierte und niedrigschwellige pädagogische Angebote und soziale Beratung, insbesondere für Mädchen
Entwicklung, Organisation und Durchführung von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Gruppen, Projekte, Veranstaltungen)
enge Kooperation mit Schulen und Schulsozialarbeit vor Ort
Mitarbeit im Team der Einrichtung und auch im Gesamtteam Jugend- und Schulsozialarbeit
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher*in oder eine andere Qualifikation, die zur Übernahme der o. g. Aufgaben befähigt
Kenntnisse und Erfahrungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Außerdem sollten Sie Humor, Energie und Lust auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserer Stadt mitbringen.
Entgeltgruppe S 8b TVöD und eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130 € sowie eine Jahressonderzahlung, eine leistungsorientierte Prämie, eine betriebliche Altersvorsorge sowie die Möglichkeit einer weiteren Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung
~ ein Fahrtkostenzuschuss zum HVV-JobTicket bzw. Deutschlandticket oder zum NAH.SH-Jobticket, alternativ ein Zuschuss für privat gekaufte oder geleaste Fahrräder
~ ein sicherer Arbeitsplatz
~30 Tage Urlaub und zusätzlich zwei Regenerationstage
~ umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
~ ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielfältigen Angeboten sowie Firmenfitness in Kooperation mit EGYM Wellpass
~ Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Auch schwerbehinderte Menschen genießen unter diesen Voraussetzungen Vorrang.