Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter .
Ihr Profil
Voraussetzungen für die LA2-Seelotsenausbildung:
Die Dauer der LA2-Seelotsenausbildung beträgt 18 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt kann sich bewerben, wer
1. im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach § 9) See-BV oder
2. im Besitz eines durch gültigen Anerkennungsvermerkes nach § 20 absatz 2 See-BV anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen ist und
3. wenn die Erstaustellung dieses Befähigungszeugnisses nicht länger als 3 Jahre zurückliegt;
4. seine gesundheitliche (körperliche und psychologisch) Eignung für den Seelotsenberuf bei einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt vom seeärztlichen Dienst der BG Verkehr nach § 9 Absatz 2 Nr. 3 SeeLG nachweist;
5. die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse in der englischen Sprache nachweist.