Das Duale Studium zum/zur Diplom-Rechtspfleger/in bereitet dich auf eine herausfordernde und vielseitige Tätigkeit vor, die Selbstständigkeit und eigenverantwortliche Entscheidungen erfordert.
Der Beruf des Rechtspflegers ist einzigartig – auch im europäischen Vergleich. Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern nur an Recht und Gesetz.
Notwendige Qualifikationen
* Rechtswissenschaftliches Grundstudium mit einem Fokus auf Zivilrecht und Strafrecht
* Vertraute Kenntnisse der deutschen Gesetze und Verordnungen
Vorteile
* Hohe Autonomie bei der Entscheidungsfindung
* Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Entwicklung