Beschäftigung als Gesundheits- und Krankenpfleger/inDas SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen benötigt eine/n qualifizierte/n Pflegefachmann/-frau zur Unterstützung unserer Patientinnen und Patienten in der Anfangszeit nach der Verlegung von einer Akutklinik. Unsere gesundheitliche Versorgungsstrukturen basieren auf der engeren Zusammenarbeit aller Fachabteilungen, um die beste Versorgung sicherzustellen.Nachdem unsere Patientinnen und Patienten im SRH-Gesundheitszentrum untergebracht sind, unterstützen unsere qualifizierten Pflegekräfte sie dabei, ihre Alltagsfähigkeiten wiederzuerlangen. Dabei verbinden wir gezielt aktivierende Maßnahmen mit der medizinisch-therapeutischen Behandlung. In unserem erfahrenen Team setzen sich alle Beteiligten intensiv miteinander ab, damit unsere Patientinnen und Patienten rundum gut betreut sind und von der Aufnahme bis zur Entlassung kontinuierlich gepflegt werden.Rollen und ZuständigkeitenUnabhängige pflegerische Betreuung der Patienten unter Einhaltung geltender PflegestandardsAusreichende Dokumentation der pflegerischen ProzesseMitgestaltung der Qualitätsentwicklung und -sicherungRessourcenorientiertes Denken und HandelnZusammenarbeit in interdisziplinären TeamsVoraussetzungen für den JobAbgeschlossene Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/inMehrfach Ausbildungserfahrung im Bereich der rehabilitativen Pflege wünschenswertFundierte Kenntnisse in der Pflege neurologischer Patientinnen und PatientenEngagierte Persönlichkeit, zudem Freundlichkeit und StabilitätFähigkeit zur konstruktiven und interdisziplinären ZusammenarbeitVorteile des JobsUnbefristeter Arbeitsvertrag, 6 Wochen Urlaub pro Jahr, faires Gehalt nach Haustarifvertrag, Jahresprämie in Höhe von 1600 Euro, betriebliche Altersvorsorge sowie vermögenswirksame LeistungenVerständnis für individuelle Bedürfnisse bei der DienstplanerstellungErfahrene Kollegen und Führungskräfte zur Verfügung stehenWeiterbildungsangebote innerhalb des UnternehmensFlexibles Arbeitszeitmodell, gleichzeitig großzügiger ÖPNV-Fahrkostenzuschuss