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Ausbildung straßenwärter/in

Neustrelitz
Ausbildung
Straßen- und Verkehrsverwaltung M-V
Straßenwärter
Inserat online seit: 1 Oktober
Beschreibung

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Rostock fungiert als obere Behörde und koordiniert unter anderem die Straßenbau- und Straßenbetriebstätigkeiten. Für die Durchführung sind die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund zuständig, denen die Straßenmeistereien zugeordnet sind.

Wer technisches Verständnis besitzt, Interesse an einem praktischen Beruf im öffentlichen Dienst und Spaß an der Arbeit im Freien hat, kann sich um einen Ausbildungsplatz als Straßenwärterin bzw. Straßenwärter in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beim Straßenbauamt Schwerin, beim Straßenbauamt Neustrelitz oder beim Straßenbauamt Stralsund bewerben.

Inhalte der Ausbildung

Während der dreijährigen Ausbildung wird unter anderem erlernt, wie Erhaltungsarbeiten an Straßen und Brücken durchgeführt werden, wie der Winterdienst funktioniert und wie Grünflächen gepflegt werden. Teil der Ausbildung ist der Erwerb der Fahrerlaubnis in den Klassen C/CE (LKW) und gegebenenfalls der Klasse B (PKW). Die Kosten dafür übernimmt der Ausbildungsbetrieb.

Ablauf der Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt zunächst in der zentralen Ausbildungsmeisterei Teterow und soll spätestens im dritten Ausbildungsjahr in einer bei der Einstellung vereinbarten Straßenmeisterei im Geschäftsbereich des Straßenbauamtes Schwerin fortgeführt werden.

Weitere Ausbildungsabschnitte werden am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Neustrelitz sowie an überbetrieblichen Ausbildungsstätten absolviert. Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung werden während dieser Zeiten nach den landesreisekostenrechtlichen Vorschriften vom Ausbildungsbetrieb getragen.

Weitere Informationen zu Ablauf und Inhalten der Ausbildung gibt es auf unserer Internetseite .strassen-mv/karriere/ausbildung/

Voraussetzungen

Folgende Anforderungen sollen erfüllt sein:

* mindestens erfolgreicher Abschluss der Berufsreife

* das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn soll 16 Jahre betragen (Voraussetzung für den rechtzeitigen Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C, CE)

* handwerkliches Geschick und technisches Verständnis

* Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit

* körperliche Voraussetzungen für die Arbeit im Freien zu jeder Jahreszeit

Verdienst & Karrierechancen

Das Ausbildungsentgelt richtet sich nach dem TVA-L BBiG und beginnt im ersten Lehrjahr mit einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 1.236,82 EUR. Zusätzlich erhalten die Auszubildenden weitere Leistungen, zum Beispiel eine jährliche Sonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zahlung einer Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro.

Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

Sind Sie an dieser abwechslungsreichen und zukunftsorientierten Ausbildung interessiert? Dann laden Sie Ihre Bewerbung zusammen mit

- dem Lebenslauf,

- dem Endjahreszeugnis der 9. Klasse,

- einer Praktikumsbescheinigung o.ä. sowie

- dem Nachweis einer eventuellen Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung

direkt hier im Portal hoch oder richten Ihre Bewerbungsunterlagen an recruiting@sbv.mv-regierung.

Datenschutzhinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e) und b) der EU-Datenschutz-Grundverordnung erfolgt und ergänzend auf § 10 LDSG M-V verwiesen. Es erfolgt insbesondere eine Übermittlung personenbezogener Daten an die vorgesehene Einsatzdienststelle. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden personenbezogene Daten für weitere 6 Monate zur Archivierung gespeichert (vgl. Anlage 6 Ziffer 6 der Aktenordnung M-V).

Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: https://.strassen-mv/de/datenschutz/bewerbung/

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