Beschäftigungsbereich:Führungsaufgaben: Der Erfüllungsgehilfe wird verpflichtet mit seinen Kompetenzen einen fundierten Abschluss zu führen. Für den Projekterfolg muss er – sowohl intern als auch extern - konsequent nachvollziehen welche Probleme in welchem Umfang sein Arbeitsergebnisse beeinträchtigen können.