Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem gesetzlichen Auftrag, die Interessen ihrer Mitglieder in wirtschaftlicher, beruflicher und sozialer Hinsicht im Einklang mit dem Allgemeinwohl wahrzunehmen und zu fördern. Mitglied ist jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer im Land Bremen.
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