Eintragung in der Handwerksrolle
Die zuständige Stelle ist für die Eintragung in der Handwerksrolle sowie für die Führung und Weiterentwicklung dieser Abteilung verantwortlich.
Der Arbeitnehmer ist für die Betreuung der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe zuständig.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
1. Betreuung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
2. Übernahme von beratender Funktionen für Handwerksunternehmen und Existenzgründer
3. Führung und Weiterentwicklung der Abteilung Handwerksrolle mit 4 Mitarbeitern
4. Mitwirkung in verschiedenen Gremien und Ausschüssen
5. Weiterentwicklung effizienter, digital unterstützter Abläufe
6. Abstimmung bei bereichsübergreifenden Projekten zur Verbesserung der Servicequalität