Das Landratsamt Gotha sucht für den Ausbildungsbeginn 1. April 2026 bzw. 1. Oktober 2026 (vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes) mehrere
Anwärter für die Beamtenlaufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes - mit dem Abschluss Brandmeister (m/w/d)
Was Sie mitbringen:
* Nachweise eines Realschulabschlusses
* Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung
* Erfüllung der Anforderungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz i.V.m. § 7 Beamtenstatusgesetz
* am Einstellungstag nicht älter als 32 Jahre
* einen Führerschein mindestens zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B
* ein hohes Engagement und Ehrgeiz
* freundliches Auftreten sowie Freude an Teamarbeit
Wir bieten Ihnen:
* attraktive Anwärterbezüge nach dem ThürBesG als Anwärter auf Widerruf
* 30 Tage Urlaub im Jahr
* hohe Übernahmechancen in den feuerwehrtechnischen Dienst des Landkreises Gotha nach erfolgreichem Abschluss
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Abschnitte:
* Grundausbildungslehrgang des feuerwehrtechnischen Dienstes
* Erlangung der Qualifikation zum Rettungssanitäter
* berufspraktischer Ausbildungsteil im Einsatzdienst in einer Berufsfeuerwehr
* Teilnahme am Lehrgang „ABC-Einsatz“
* Teilnahme am Lehrgang „Maschinist mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst“
* Teilnahme am „Laufbahnlehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst“
* Dauer insgesamt 18 Monate
Weitere Informationen:
Das Bewerbungsverfahren beinhaltet die Durchführung eines schriftlichen und eines Sporteignungstests. Inhaltlich ist der Sporteignungstest an die „physische Eignungsfeststellung für die Berufsfeuerwehr in Deutschland“ angelehnt. Nähere Informationen werden mit der Einladung, nach der Bewerbungsfrist, bekannt gegeben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann können Sie sich direkt im Anschluss an diese Stellenausschreibung bis zum 15.11.2025 über unser Online-Bewerber-Portal bewerben.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen in Papierform oder per Mail nicht berücksichtigt und entsprechend der geltenden Datenschutzverordnung vernichtet werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden.
Eckert
Landrat