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Praktikum im referat »kommunikation und öffentlichkeitsarbeit« der sächsischen staatskanzlei (wieder verfügbar ab 2026)

Dresden
Praktikum
Sachsen
Kommunikation
Inserat online seit: 10 Mai
Beschreibung

Voraussetzung ist, dass Sie sich während des Praktikumszeitraumes in einem laufenden Studium befinden, vorzugsweise Kommunikations- und Politikwissenschaften oder ein vergleichbarer Studiengang. Sie bringen Interesse für politische Prozesse und für die Öffentliche Verwaltung mit, sind sicher im Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen, können Briefe und Schriftstücke gut und stilsicher formulieren und stehen mindestens für eine Dauer von sechs Wochen in Vollzeit zur Verfügung. Persönlich überzeugen Sie durch Team- und Kommunikationsfähigkeit, hohe Einsatzbereitschaft und die Fähigkeit zum selbständigen, ergebnisorientierten Arbeiten. Sie sollten sich zudem mit den aktuellen Kampagnen des Referates im Internet vertraut machen (bspw. ).

Während Ihres unentgeltlichen Praktikums im Referat »Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit« sind Sie in die Aktivitäten der externen und internen Kommunikation sowie in die Mitarbeit im operativen Tagesgeschäft bei Recherchen, Analysen und der Dokumentation eingebunden. Darüber hinaus sammeln Sie Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen oder Fototerminen, unter anderem auch bei der Vorbereitung und Begleitung medienrelevanter Termine des Ministerpräsidenten und des Chefs der Staatskanzlei. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Fachreferaten im Haus erhalten Sie Einblicke in verschiedene politische Themengebiete.

Als Bewerbungsunterlagen benötigen wir:

1. ein aussagefähiges Anschreiben mit Angaben zu Ihrer Motivation, zum gewünschten Praktikumszeitraum und Einsatzbereich
2. den ausgefüllten Bewerbungsbogen
3. einen tabellarischen Lebenslauf (Foto optional)
4. eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (nachträgliche Vorlage auch für den gesamten Praktikumszeitraum)
5. eine Kopie des Abiturzeugnisses
6. eine Kopie der letzten Leistungsnachweise

Bewerben Sie sich um ein Pflichtpraktikum, ist außerdem ein Auszug aus der Studien-, Prüfungsordnung, Zulassungsvorschrift bzw. eine Bestätigung der Hochschule als Nachweis über die Dauer des Pflichtpraktikums vorzulegen. Sofern Sie ein freiwilliges Praktikum begleitend zu Ihrem Studium ableisten wollen, ist dies bis zu einer Dauer von maximal drei Monaten möglich.

Es gibt keine festen Bewerbungsfristen, jedoch sollte

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