Arbeitstherapie-Beauftragte(r)
BewerberInnen für die Position der Arbeitstherapie-Beauftragten werden in einer Justizvollzugsanstalt eingestellt.
Die Arbeitstherapie dient dazu, Gefangene an Alltagssituationen und die Grundanforderungen des Arbeitslebens heranzuführen. Dies geschieht durch eine kreative Zusammenarbeit.
Die TeilnehmerInnen sollen Eigenschaften wie Selbstvertrauen, Übernahme von Verantwortung, Belastbarkeit, Konzentration, Anpassungs- und Ausdauerfähigkeit, Gewöhnung an zeitliche Strukturen und Teamarbeit gefördert und gefestigt werden.
Anforderungen
* Abgeschlossene Berufsausbildung als Arbeitserzieher(in)
* Mehrjährige Berufserfahrung
* Hohe Auffassungsgabe
* Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
* Initiative, Kreativität und ausgeprägte soziale Kompetenz
* Pädagogische Fähigkeiten, Teamfähigkeit und Bereitschaft zur engagierten und verantwortungsvollen Tätigkeit im Justizvollzug
* Freundliches, repräsentatives, vorbildliches und sicheres Auftreten
Zusätzlich erfolgt eine Prüfung der gesundheitlichen Eignung und Sicherheitsüberprüfung (Eintragung im Bundeszentralregister und beim HLKA).