Die Rentenversicherungsträger prüfen bei den Arbeitgebern, ob diese ihren Melde- und sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch, die im Zusammenhang mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen stehen, ordnungsgemäß nachkommen. Es wird dabei auch insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlung überprüft. Sie arbeiten dabei in hohem Maße eigenverantwortlich klicken sie bewerben, für die volle Stellenbeschreibung