Qualifikation als Kindertagespflegeperson gemäß § 43 SGB VIII (kann mit 300 UE erlangt werden)
Fachkräfte können die Qualifikation zur Kindertagespflegeperson durch eine geringere Zusatzqualifikation (50UE) erlangen
Erfahrung in der Kinderbetreuung und -förderung ist wünschenswert
Beratung rund um die Betreuung, Begleitung und Unterstützung in päd. Themen, bei der Organisation und der Vernetzung mit anderen Kindertagespflegepersonen