Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (PostDoc) Die Bergische Universität Wuppertal ist eine dynamische, vernetzte, forschungs-orientierte Campusuniversität. Gemeinsam stellen sich hier mehr als 25.000 Forschende, Lehrende, Studierende und Mitarbeitende den Herausforderungen in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Ökonomie, Sozialem, Technik und Umwelt. In der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften, im Lehr- & Forschungsgebiet „Kulturphilosophie und Ästhetik“ suchen wir Unterstützung. Mitarbeit in Forschung und Lehre (im Umfang von maximal 4 LVS) im Arbeitsbereich der Professur für Philosophie mit den Schwerpunkten Kulturphilosophie/Ästhetik - Mitarbeit im Institut für Grundlagenforschung zur Philosophiegeschichte (IGP) - Mitarbeit in der Redaktion des Editionsprojekts "Grundriss der Geschichte der Philosophie - Unterstützung in der Planung und Durchführung interdisziplinärer und internationaler Forschungskooperationen sowie Bereitschaft zur Konzipierung und Einwerbung von Drittmittelprojekten. Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) im Fach Philosophie - Promotion im Fach Philosophie - Qualifizierungsabsicht im Fach Philosophie (in Form einer Habilitation) Die Stelle ist befristet für die Dauer des Habilitationsverfahrens, jedoch vorerst bis zu 4 Jahren, zu besetzen. Eine Verlängerung zum Abschluss der Habilitation ist innerhalb der Befristungsgrenzen des WissZeitVG gegebenenfalls möglich. Dauer befristet bis zu 4 Jahren Umfang Vollzeit (Teilzeit ist möglich, bitte geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie auch bzw. nur an einer Teilzeitbeschäftigung interessiert wären) Ansprechpartner Herr Prof. uni-[Website-Link gelöscht] An der Bergischen Universität schätzen wir die individuellen und kulturellen Unterschiede unserer Universitätsangehörigen und setzen uns für Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts sowie von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt. Nachweis einer Schwerbehinderung).