Möchtest du als Ingenieurin oder Ingenieur dazu beitragen, unser wichtigstes Element - das Wasser - in eine gute Zukunft zu führen? Spannende Aufgaben warten auf dich, denn mit deinem technologischen Können hältst du die bayerischen Gewässer fit für die Bedürfnisse von Mensch und Natur. Dann unterstütze unser Team im Bereich Wasserbau und Gewässerentwicklung zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Dipl.-Ing. (FH), Bachelor der Fachrichtung Bau- oder Umweltingenieurwesen (m/w/d) in Vollzeit, unbefristet Prüfung und Bewertung wasserbaulicher Vorhaben und Projekte Dritter Beratung der Kommunen und Vorhabensträger bei allen Fragen zu Oberflächengewässern (Hochwasserschutz, Gewässerrenaturierungen, Anlagen an Gewässern ) Du berätst dabei die kommunalen und privaten Vorhabensträger, begutachtest die Planungen für Baumaßnahmen an Gewässern in den zugehörigen Genehmigungsverfahren und wickelst staatliche Förderprogramme ab. Ebenso warten weitere spannende Themenfelder auf dich, wie die Mitarbeit im Hochwassernachrichtendienst oder bei eigenen Planungs- und Bauvorhaben. Diplom-Ingenieur (m/w/d) / Bachelor im Bereich Bau- oder Umweltingenieurwesen Solides, anwendungssicheres Fachwissen Team- und Projektmanagementfähigkeit sowie selbstständige, verantwortungsvolle und systematische Arbeitsweise Kommunikationsgeschick sowie verbindliches Auftreten Sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau C2) Führerschein der Klasse B und Außendienstbereitschaft Eignung zum Außendienst im steilen und unwegsamen Gelände Flexibilität: bei uns profitierst du von flexiblen, gleitenden Arbeitszeiten (Rahmenzeit: 06:00 Uhr-20:00 Uhr). Vergütung: Bezahlung nach Entgeltgruppe E 10 TV-L, sofern die tariflichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen Jahressonderzahlung Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen Moderner Arbeitsplatz Teamzusammenhalt: gegenseitige Unterstützung und ein Betriebsklima, in dem das Arbeiten Freude macht Sportmöglichkeiten: finde Anschluss in unserer aktiven Sportgemeinschaft JobBike (Möglichkeit des Fahrrad-Leasing) Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die Wahrnehmung der Aufgaben in Vollzeit gesichert ist.