Eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder Medizinischer Fachangestellter (m/w/d) oder Operationstechnischer Assistent (m/w/d) oder Medizinisch-technischer Assistent (m/w/d) haben
Vergütung nach TVöD-K
Die Tätigkeit ist unter den genannten Bedingungen grundsätzlich auch für Schwerbehinderte geeignet.