> Umfang:
19,5 Wochenstunden
> Befristung:
unbefristet
> Vergütung:
TVöD
> Beginn:
01.01.2026 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Der Magistrat der Stadt Reinheim sucht eine/n
Verwaltungsfachangestellte/r (m/w)d) im Fachbereich Meldewesen
Stadt Reinheim
Cestasplatz 1
64354 Reinheim
Tel: 06162 / 805-0
www.reinheim.de
Für Fragen steht gerne die Personalverwaltung (Tel. 06162/805 120) zur Verfügung.
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet die Fachbereichsleitung, Herr Korndörfer, unter der Rufnummer 06162/805-220.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
* Ganzheitliche und rechtssichere Sachbearbeitung im Fachbereich Meldewesen, insbesondere für Aufgaben im Bereich der Ausweis- und Passbearbeitung
* An-/Ab-/Ummeldungen
* Wahlsachbearbeitung
* Melderegisterauskünfte
Anforderungsprofil:
* Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten, alternativ einer vergleichbaren Berufsausbildung im Verwaltungsbereich des öffentlichen Dienstes oder einer kaufmännischen Ausbildung. Eine Bereitschaft zur Weiterbildung setzen wir hier voraus.
* Teamfähigkeit und Flexibilität sowie eine selbstständige Arbeitsweise
* Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
* gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift
* Sicherer Umgang mit gängigen IT-Systemen und Interesse an der Einarbeitung in spezielle Software
Wir bieten:
* Ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem kollegialen Team
* Umfangreiche und stetige Fortbildungsmöglichkeiten
* Einen krisensicheren Arbeitsplatz mit interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben
* Jahressonderzahlung, betriebliche Altersversorgung (ZVK), leistungsorientierte Bezahlung sowie die Möglichkeit der Entgeltumwandlung (u.a. in Form von Bikeleasing) gemäß TVöD
* Betriebliches Gesundheitsmanagement sowie eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung
* Dienstbefreiung am Geburtstag
Wir freuen uns über eine Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen bis zum 27.10.2025.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personen-bezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgegeben, sondern nach 3 Monaten vernichtet.