Über unsere Firma Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HR Nord) in Hildesheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt 1) eine/n Rechtspfleger/in (m/w/d) als Fachhochschuldozentin bzw.
Haben Sie das Zeug zum Erfolg? Die folgenden Informationen sollten von allen Bewerbern sorgfältig gelesen werden.
Fachhochschuldozenten bis BesGr.
A 13 für die Lehrgebiete Zwangsvollstreckungsrecht mit dem Schwerpunkt 8.
Buch ZPO, ZPO/Kosten und Immobiliarsachenrecht.
Bei in Vollzeit Lehrenden wird erwartet, dass die Bewerberin bzw.
der Bewerber zwei der genannten Lehrgebiete abdeckt.
Die Bereitschaft zur Einarbeitung in ein weiteres Fach und zu dessen Übernahme wird vorausgesetzt.
2) eine/n Rechtspfleger/in (m/w/d) als Fachhochschuldozentin bzw.
Fachhochschuldozenten bis BesGr.
A 13 für die Lehrgebiete Erbrecht einschließlich Verfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht mit dem Schwerpunkt Immobiliarvollstreckungsrecht.
Die Bereitschaft zur Einarbeitung in ein weiteres Fach und zu dessen Übernahme wird vorausgesetzt.
Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege bildet Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein aus.
Die Lehre und die Verwaltung umfassen rund 30 Mitarbeitende.
Ihre schwerpunktmäßigen Aufgaben Durchführung von Lehrveranstaltungen Abnahme von Zwischen- und Laufbahnprüfungen Bereitschaft zur Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Hochschule Wir bieten Vergütung bis Besoldungsgruppe A13 Flexible Arbeitszeitmodelle (Vollzeit oder Teilzeit möglich) Möglichkeit der Abordnung aus dem öffentlichen Dienst Sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst Strukturierte Einarbeitung in neue Lehrgebiete Zusammenarbeit in einem kleinen, engagierten Team Sinnstiftende Tätigkeit in der Ausbildung zukünftiger Fachkräfte Attraktive Rahmenbedingungen des Landes Niedersachsen (z.
B.Gesundheitsangebote, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Weiterbildungsangebote) Erforderlich für die Bewerbung ist Befähigung für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2, 1.
Einstiegsamt Fachhochschulabschluss der Fachrichtung Rechtspflege (Dipl.-Rechtspfleger/in (FH)) Erfüllung der weiteren Voraussetzungen gem.
§ 1 Abs.
3 der Verordnung über das wissenschaftliche Personal an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (PersVO-FHR, Nds.
GVBl. xniyctf
2008, S.
268) pädagogische Eignung, die durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung erworben sein soll hervorragende fachbezogene Leistungen und Bewährung in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs Die Stellen sind teilzeitgeeignet und können auch im Wege der Abordnung besetzt werden.