Wir suchen Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d)
bei mehreren Landgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf in Voll- oder Teilzeit
An jedem Landgericht in Nordrhein-Westfalen gibt es einen ambulanten Sozialen Dienst (aSD), der die Fachbereiche "Gerichts- und Bewährungshilfe" sowie "Führungsaufsicht" umfasst. Als Fachkraft des aSD arbeiten Sie bei uns in diesen Fachbereichen und kümmern sich hauptsächlich um straffällig gewordene Menschen, die sich den unterschiedlichsten Herausforderungen stellen müssen, wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Sucht, psychische und physische Beeinträchtigung, soziale Desintegration oder verringerte soziale Kompetenz.
Zu Ihren Aufgaben hierbei gehören im Wesentlichen:
1. Sie unterstützen zu Jugend- oder Freiheitsstrafe Verurteilte bei ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft
2. Im Rahmen der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht helfen Sie verurteilten Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen, ein eigenverantwortliches Leben zu führen und nicht wieder straffällig zu werden. Sie begleiten beispielsweise bei praktischen Problemen wie der Arbeits- oder Wohnungssuche und bei der Entwicklung von sozialen Kompetenzen
3. Im Rahmen der Gerichtshilfe machen Sie sich ein genaues Bild von den persönlichen Verhältnissen und der sozialen Lage von Beschuldigten, Angeklagten und Verurteilten, um Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden bei wichtigen Entscheidungen zu unterstützen
4. Sofern Sie sich im Laufe Ihrer Tätigkeit als Fachkraft des aSD für eine Zusatzausbildung in der psychosozialen Prozessbegleitung entscheiden, stehen Sie außerdem Opfern zur Seite und geben ihnen Rückhalt und Stabilität
Ihre Qualifikationen:
Sie passen am besten zu uns, wenn Sie:
5. ein Bachelor-, Master- oder Diplom-Studium der Fachrichtung Sozialarbeit oder Sozialpädagogik - inklusiver staatlicher Anerkennung - erfolgreich abgeschlossen haben
6. über die Fähigkeit verfügen, gewissenhaft und mit einem hohen Maß an Kommunikationsfähigkeit sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten
7. bereit sind, sich im Rahmen der Arbeit immer wieder auf Probanden mit oft vielschichtigen Problemlagen und unterschiedlichem Hilfebedürfnis einzulassen
8. mit wechselndem Arbeitsdruck und vielfältigen Veränderungsprozessen umgehen können
Für die Verbeamtung gelten außerdem die Voraussetzungen:
9. deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
10. absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
11. zum Zeitpunkt der Verbeamtung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
12. Sie haben nach dem Studium für mind. 2,5 Jahre eine anrechenbare, hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst ausgeübt. Diese kann auch innerhalb des anfänglichen tariflichen Beschäftigungsverhältnisses als Fachkraft des aSD abgeleistet werden
Sie sind zudem vorurteilsfrei, engagiert, loyal und diskret? Dann sollten wir uns unbedingt kennenlernen!
Ihre Perspektiven:
Was wir Ihnen bieten:
13. Eine zunächst auf 1 Jahr befristete Einstellung mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst. Abhängig von Ihrer beruflichen Vorerfahrung folgt eine weitere Tarifbeschäftigung von höchstens 18 Monaten. Daraufhin ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis mit Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 9 des Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz beabsichtigt. Außerdem unterliegen Sie dann nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen stattdessen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung
14. Familienfreundliche Arbeit: Unterschiedliche Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bieten die Chance, persönliche und familiäre Belange mit dienstlichen