Die Klinik Rabenstein ist zugelassen für stationäre und ambulante Rehabilitation, VOR (Verhaltensorientierte Rehabilitation) sowie für MBOR (Medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation), stationäre und ambulante Vorsorge, ambulante Zulassungen gemäß § 124 SGB V und IRENA gemäß § 44 SGB IX. Unser Ziel ist es, die körperlichen Folgeschäden von Krankheiten zu reduzieren, die psychische Krankheitsverarbeitung zu verbessern und die berufliche und soziale Wiedereingliederung zu optimieren.
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