Ihre Aufgaben
1. Entgegennahme und sachgerechte Einlagerung der gelieferten Lebensmittel
2. Regelmäßige Kontrolle der Vorräte sowie der Kühlschränke und Lagerbereiche hinsichtlich Frische und Hygiene
3. Vorbereitung, Zubereitung und Bereitstellung der Mahlzeiten zur Versorgung unserer Bewohner*innen
4. Anrichten und Ausgabe von Speisen und Getränken
5. Hygienische Reinigung des Küchenbereichs und des Inventars
6. Mitwirken bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen der Einrichtung (z. B. gemeinsame Feste, Buffets)
Was wir bieten
7. Attraktive Vergütung nach Tarifvertrag – inklusive jährlicher Tarifsteigerungen, zwei Sonderzahlungen sowie Vergütung von Überstunden
8. Steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie eine Einspringprämie für kurzfristig übernommene Dienste
9. 30 Tage Urlaub plus ein zusätzlicher Regenerationstag für Ihre Erholung und Work-Life-Balance
10. Betriebliches Gesundheitsmanagement und regelmäßige betriebsärztliche Betreuung, damit Sie gesund und leistungsfähig bleiben
11. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sowie individuelle Entwicklungsmöglichkeiten
12. Kostenfreie Mitarbeiterberatung, die Sie bei beruflichen wie privaten Anliegen unterstützt
Was Sie mitbringen
13. Idealerweise Erfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung oder im Service — Quereinsteiger*innen mit Freude am Kochen und Service sind ebenfalls willkommen.
14. Spaß an Küchentätigkeiten und Freude daran, gemeinsam mit uns etwas Besonderes für die Bewohner*innen zu leisten.
15. Ein hohes Maß an Serviceorientierung sowie ein respektvoller und wertschätzender Umgang mit älteren Menschen.
16. Freundliches Auftreten, Teamgeist, Kooperationsbereitschaft sowie Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit im Team und mit dem Einrichtungspersonal.
17. Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Lernbereitschaft, selbstständiges Arbeiten und Engagement.
18. Bereitschaft, auch an Wochenenden und Feiertagen mitzuarbeiten.
19. Für alle, die ab dem 01.01.1971 geboren sind: Bitte beachten Sie, dass laut Masernschutzgesetz der Nachweis von mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder eine ärztliche Bestätigung über eine ausreichende Immunität erforderlich ist.