Im Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter Widerspruch (m/w/d) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zu besetzen. Die Stelle ist befristet für die Dauer eines längeren Krankheitsausfalls. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: - Selbstständige Bearbeitung von Widerspruchsverfahren im Privatkunden- als auch gewerblichem Bereich im Kreiswirtschaftsbetrieb (z.B. Anschluss- und Benutzungszwang, Bioabfallgebühr, Ermäßigungen, kostenpflichtige Grüngut- sowie Sperrmüllanlieferungen) - Selbstständige Prüfung und Vorbereitung der Beantwortung von Beschwerden an und über den Kreiswirtschaftsbetrieb Anforderungen: - abgeschlossenen Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder Steuerfachangestellten (m/w/d) oder erfolgreich abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I mit einschlägiger Berufserfahrung - gefestigte Kenntnisse im Abfall- und Verwaltungsverfahrensrecht - hohes Maß an sozialer Kompetenz – angemessener Umgang mit dem Kunden - Fahrerlaubnis Klasse B Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste, einsatzfreudige und im Umgang mit Menschen erfahrene Persönlichkeit, die über die gewünschten Voraussetzungen verfügt. Die Vergütung erfolgt nach den tarifrechtlichen Vorschriften des TVöD (VKA) nach der Entgeltgruppe 9a mit regelmäßigen Tariferhöhungen und einer Jahressonderzahlung. Fühlen Sie sich angesprochen und erfüllen die genannten Voraussetzungen, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, lückenlosen Arbeitsnachweisen, Zeugniskopien mit Ausbildungsnachweisen richten Sie bitte vorrangig an die Emailadresse: personal@kwb-slk.de oder an die Postadresse: Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises Magdeburger Straße 252 39218 Schönebeck (Elbe) Bewerber sollten aufgrund einer kurzfristigen Erreichbarkeit ihre Telefonnummer bzw. E-Mail Adresse den Bewerbungsunterlagen beifügen. Hinweise: - Bewerbungen auf dem Postweg können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt ist. - Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen. - Nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens erfolgt eine datenschutzgerechte Vernichtung der Bewerbungsunterlagen. - Das Hinweisblatt zur Datenerhebung nach Art. 13 EU-DSGVO kann im Unternehmen eingesehen werden. Ergänzende Informationen: Anforderungen an den Bewerber: Erweiterte Kenntnisse: Verwaltungsrecht