Erzieher/in in der praxisintegrieten Ausbildung (PiA)Das Berufsbild der Erzieher/innen /Fachkraft ist ein wichtiger Baustein der frühpädagogischen Erziehung. Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben umfassen die Hauptaufgaben von Erzieher/innen in der Kindertageseinrichtung. Sie beobachten das Verhalten sowie den Entwicklungsstand von Kindern. Die Anwendung von pädagogischen Methoden ist dabei ein Hauptaugenmerk. Erzieher/innen stehen den Eltern informierend und beratend zur Seite und betreuen Kinder von 0 - 6 Jahren.Näheres zu den städtischen Familienzentren finden Sie unter .kita-alsdorfWir bieten Ihnen: eine vielseitige Ausbildung mit hohen Übernahmechancen, einen interessanten und abwechslungsreichen Ausbildungsberuf, eine professionelle und kompetente Anleitung und Begleitung während der Ausbildung, fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsbezogene Lernbereiche sowie Differenzierungsbereiche Fortbildungen ein offenes und motiviertes Team, dass Sie während Ihrer Ausbildung begleitet eine bunte Trägervielfalt mit sieben Kindertageseinrichtungen Ablauf der Ausbildung:Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird wie folgt aufgeteilt:1. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule und 2 Tage Praxis in einem Familienzentrum2. und 3. Ausbildungsjahr: 2 Tage Schule und 3 Tage Praxis in einem Familienzentrum Zusätzlich wird im zweiten Ausbildungsjahr ein insgesamt 8-wöchiges Praktikum absolviert. Prüfung: Schriftliche Prüfung mit eventueller mündlicher Prüfung zum staatlich geprüften Erzieher/in mit anschließendem Kolloquium zum Erwerb des staatlich anerkannten ErziehersVoraussetzungen: abgeschlossene Hochschulreife, wenn ein Nachweis über ein zusammenhängendes Praktikum von 240 Std. in einer sozialpädagogischen Einrichtung erbracht wird oder Fachhochschulreife in der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen oder Fachhochschulreife und Abschluss der Höheren Berufsfachschule des Sozial- und Gesundheitswesens oder Fachhochschulreife (die nicht im Sozial- und Gesundheitswesen erworben wurde, wenn ein Nachweis über ein zusammenhängendes Praktikum von 240 Std. in einer sozialpädagogischen Einrichtung erbracht wird) oder abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in o.ä.) von mind. zweijähriger Dauer oder abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer, wenn ein Nachweis über ein zusammenhängendes Praktikum von 240 Std. in einer sozialpädagogischen Einrichtung erbracht wird oder eine mind. fünfjährige Vollzeittätigkeit im sozialpädagogischen Bereich Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses eine Bescheinigung einer Schulung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 und § 42 Infektionsschutzgesetzes Nachweis über Masernschutzimpfung