Die Stadt Putbus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung und bietet Ihnen eine unbefristete Stelle im Bereich Finanzen/Finanzverwaltung, Abteilung Kasse in Teilzeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden an. Putbus liegt auf der Insel Rügen und gehört dem Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern an. Viele Ortsteile der Stadt Putbus liegen direkt am Greifswalder Bodden und sind durch ihren dörflichen Charakter geprägt Das Aufgabengebiet umfasst u.a. folgende Arbeitsaufgaben: Führung der Stadtkasse mit eigenverantwortlicher Erledigung aller Kassengeschäfte Zuarbeit bei der Entscheidung über die Gewährung und Durchführung von Stundung, Niederschlagung und Erlass Mahn- und Vollstreckungswesen im Innendienst Einrichten und Überwachen der Zahlstellen Verwaltung von Vorschuss-, Verwahr- sowie Bürgerkonten Erstellung von kassenmäßigen Abschlüssen Ausstellung von Spendenbescheinigungen Verwahrung von Wertgegenständen Liquiditätsplanung Unsere Erwartungen: Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, bzw. Fachprüfung AI o.ä. Qualifizierung Berufserfahrung sowie umfassende Fachkenntnisse im kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Eigeninitiative, selbständiges und strukturiertes Arbeiten Verantwortungsbewusstsein, Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft Wir bieten Ihnen: Eine unbefristete Stelle im öffentlichen Dienst Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, EG9a Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt Eine zusätzliche Altersversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst 30 Tage Erholungsurlaub sowie bezahlte Freistellung am 24. Dezember Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Arbeitszeiten Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeitausgleich Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (Angebote für arbeitsmedizinische Untersuchungen, Blutspenden etc. Weiterbildungen und fachliche Qualifikationen werden regelmäßig angeboten und können nach Bedarf zusätzlich gewährt werden Fühlen Sie sich angesprochen? Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet bzw. können bis zum 30.Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt.