Justizfachwirt/in - eine herausfordernde und faszinierende Karriere
Als Justizfachwirt/in arbeiten Sie an den Herzen der Gesellschaft. Ihre Aufgaben sind vielseitig und umfassen die Verwaltung von Akten, die Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und Fristenüberwachung, den Umgang mit Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen.
Sie werden bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und nehmen wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr. Hierbei stehen Ihnen Mitarbeiter als Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum zur Verfügung.
* Verwaltung der »Serviceeinheiten«
* Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
* Ladung der Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
* Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewährung der Grundbucheinsicht
* Führung der Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften
* Berechnung der Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten
* die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle
Durch justizspezifische EDV-Programme werden die Tätigkeiten unterstützt; entsprechende EDV-Kenntnisse werden bereits während der Ausbildung vermittelt.
Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/in
Die praxisbezogene und zugleich theoriegeleitete Ausbildung dauert 26 Monate und erfolgt:
1. bei einem Amtsgericht (3 Monate)
2. Fachtheoretischer Lehrgang I (3 Monate)
3. bei einem Amtsgericht (2 Monate)
4. Fachtheoretischer Lehrgang II (2 Monate)
5. bei einer Staatsanwaltschaft (3 Monate)
6. bei einem Amtsgericht (9 Monate)
7. Fachtheoretischer Lehrgang III (2 Monate)
Das Ziel dieser Ausbildung ist es, die notwendigen theoretischen Kenntnisse sowie die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten zu vermitteln.
In der praktischen Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts umfasst, einschließlich des aufgabenorientierten Einsatzes der Informationstechnik.
An den fachtheoretischen Lehrgang III schließt sich unmittelbar der schriftliche Teil der Laufbahnprüfung an.
Einstellungsvoraussetzungen
Für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst kommen folgende Personen in Betracht:
1. Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen
2. Personen, die über a) den qualifizierten Sekundarabschluss I oder b) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder c) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlosssene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis verfügen
3. Personen, die Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung sowie hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben besitzen
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