Ihre AufgabenVon der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (Amtsblatt 01/18) und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert: Führung der Amtsgeschäfte als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Leiterin/des Leiters einer GrundschuleFörderung der Schulentwicklung und der UnterrichtsqualitätÜbernahme von Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan (z. B. Erstellung des Stunden- und Vertretungsplanes ...) Organisation des Ganztages im Profil 2 in einer ganztägig arbeitenden SchuleOrganisation und Mitgestaltung der Übergänge vom Kindergarten und zur SekundarstufenschuleAnwendung der Schulverwaltungssoftware LUSD und PPBUnsere AnforderungenFür die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt: Lehramt an GrundschulenMehrjährige Unterrichtserfahrung in der GrundschuleKompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden: erfolgreiche Tätigkeit in schulischen oder in im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgabenunterrichtliche Kompetenzen, insbesondereo Diagnose- und Förderkompetenzo Erziehungs- und Beratungskompetenzo Erfahrungen in der Arbeit mit digitalen Medien und deren Einsatz im Unterricht Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule, insbesondereo im Bereich der Weiterentwicklung einer Schule bei der Ausgestaltung des Ganztages im Profil 2o bei der Erstellung von Konzepten zur Qualitätssicherung des Unterrichts Selbstkompetenz, insbesondereo Innovationsfähigkeit und Initiativeo Planungs- und Organisationsfähigkeit Soziale Kompetenz, insbesondereo Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeito Motivationsfähigkeito Entscheidungs- und Urteilsfähigkeito Genderkompetenz Kenntnisse im PersonalvertretungsrechtAllgemeine HinweiseBewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis eingehen. Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben: Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern. Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:Frau Katrin Seyfarth, zuständige schulfachliche AufsichtsbeamtinFrau Hannelore Seubert, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die LehrkräfteHerr Detlef Nizold, Gesamtvertretung der schwerbehinderten Lehrkräfte Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt. Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet: Staatliches Schulamtfür den Landkreis Hersfeld-Rotenburgund den Werra-Meißner-KreisRathausstraße 836179 Bebra