Beruf als Masseur/in und medizinische Bademeister/in
Ein Beruf mit hoher Attraktivität. Als Masseur:in und medizinische Bademeister:in unterstützt du Patient:innen bei der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung ihrer Beweglichkeit und anderer körperlicher Funktionen.
Fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten
* Hauptschulabschluss ODER abgeschlossene einjährige Berufsausbildung
* Gesundheitliche Eignung
* Polizeiliches Führungszeugnis
* Teamfähigkeit
* Kooperationsbereitschaft
Vorteile für Dich
* Ausreichend Ausbildung
* Flexibilität
* Mögliche Chance zum Auslandspraktikum
Weitere Informationen
Deine Ausbildung gliedert sich in theoretischen und praktischen Unterricht sowie ein Praktikum. Dies sind deine Lerninhalte im berufstheoretischen und fachpraktischen Unterricht (2230 Stunden):
* Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
* Anatomie
* Physiologe
* Allgemeine Krankheitslehre
* Spezielle Krankheitslehre
* Hygiene
* Erste Hilfe und Verbandstechnik
* Angewandte Physik und Biomechanik
* Sprache und Schrifttum
* Psychologie/Pädagogik/Soziologie
* Prävention und Rehabilitation
* Bewegungserziehung
* Physikalisch-therapeutische Befundtechniken
* Klassische Massagetherapie
* Reflexzonentherapie
* Sonderformen der Massagetherapie
* Übungsbehandlung im Rahmen der Massage u.a. physikalisch-therapeutischer Verfahren
* Elektro-, Licht- und Strahlentherapie
* Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie
Praktische Ausbildung (800 Stunden): Die im fachpraktischen Unterricht geübten Techniken wendest du im Praktikum erstmals an Patient:innen an. Dazu gehören Behandlungen in:
* Klassischer Massage
* Reflexzonentherapie
* Sonderformen der Massage
* Übungsbehandlung im Rahmen der Massage oder anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren
* Elektro-, Licht- und Strahlentherapie
* Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie
Nach Abschluss der schulischen Ausbildung musst du dir selbständig einen Betrieb für dein 6-monatiges Anerkennungspraktikum suchen. Das ist die Voraussetzung, damit du deine Berufsurkunde erhältst. Die schulische Ausbildung ist ab dem Zeitpunkt des Anerkennungspraktikums beendet.