Rechtspfleger oder Rechtspflegerin: Ihr beruflicher Werdegang
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten
Als Fachjurist/-in in Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Sie für die Wahrnehmung von Aufgaben zuständig, die auf der Grundlage des Bundesgesetzes übertragen werden. Ihre Stellung ist mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Die Entscheidungen treffen Sie ausschließlich im Rechtsmittelverfahren.
Sachliche Unabhängigkeit
Durch die sachliche Unabhängigkeit unterscheiden sich Rechtspfleger/-innen von anderen Beamten. Der Bereich Ihrer Arbeit umfasst wichtige Teile der Rechtspflege und beinhaltet ehemals richterliche Geschäfte.
Auswahl wichtiger Tätigkeiten
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen)
* Entscheidungen über fast alle Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister)
* Erteilung familienrechtlicher Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts (Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie Überwachung ihrer Tätigkeit)
* Aufgaben des Nachlassgerichts (Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen)
* Weitergabe von Informationen bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte
* Festsetzung von Kosten in Zivil-, Familien- und Strafsachen sowie Rechtsanwaltsvergütung
* Bearbeitung von Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen und Zwangsverwaltung
* Aufgaben des Vollstreckungsgerichts; hierzu gehören insbesondere der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bei der Pfändung von Forderungen (z.B. Gehalt), aber auch Vollstreckungsschutzverfahren
* Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften (einschließlich Erlass von Haftbefehlen und Steckbriefen)
* Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung (Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft)
Die Ausbildung zum Rechtspfleger
Ziel der Ausbildung zum Rechtspfleger ist es, Kenntnisse zu vermitteln, um als Fachjurist erfolgreich arbeiten zu können. Dabei handelt es sich um eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Die Ausbildung setzt sich aus verschiedenen Studienabschnitten zusammen.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Die Studiengänge finden an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen statt. Die Inhalte richten sich nach den vom Rechtspflegergesetz festgelegten Aufgabengebieten. Das materielle Recht und das Verfahrensrecht werden vermittelt.
Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt hat. Dies bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union erforderlich ist. Außerdem muss die Allgemeine Hochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand nachgewiesen werden. Schwerbehinderte haben Vorrang.
Ihre Bewerbung
Richten Sie bitte ihre Bewerbung per E-Mail an den Präsidenten des Oberlandesgerichts oder per Post an die angegebene Adresse. Dem Bewerbungsschreiben müssen Dokumente beifügen, wie ein Lebenslauf und Kopien der Zeugnisse der letzten vier Schulhalbjahre.