Wir, der Verband Wohnen im Kreis Starnberg, sind als kommunales Wohnungsunternehmen für sämtliche Gemeinden im Landkreis Starnberg im geförderten Wohnungsbau aktiv. Mit unserer besonderen Gesellschaftsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir ein kommunaler Eigenbetrieb. 43 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewirtschaften rund 2.500 Wohneinheiten. Wir legen großen Wert auf die nachhaltige Pflege unseres Bestands und auf eine professionelle Dienstleistung für unsere Mieterinnen und Mieter.
Informieren Sie sich: www.verband-wohnen.de
Wir suchen eine kompetente und engagierte Führungspersönlichkeit als
Geschäftsleitung (w/m/d)
Unser Angebot
* Ein vielseitiger, spannender und verantwortungsvoller Wirkungsbereich
* Eine sinnstiftende Branche von hoher gesellschaftlicher Relevanz
* Ein modernes Arbeitsumfeld und ein motiviertes Mitarbeiter-Team
* Ein attraktiver Standort mit ausgezeichneten Kultur- und Freizeitangeboten
* Ein interessantes Gehaltspaket auf Basis des TVöD mit Zusatzleistungen wie Dienstwagen und betrieblicher Altersvorsorge
Ihr Profil
* Fundierter Immobilien- oder betriebswirtschaftlicher Ausbildungshintergrund
* Kaufmännische Expertise und technisches Verständnis
* Idealweise Kenntnisse im kommunalen Haushaltsrecht
* Führungserfahrung, vorzugsweise in der Wohnungswirtschaft
* Ein wertschätzender, klarer und transparenter Führungsstil
* Hohe digitale und prozessuale Affinität
* Ausgeprägte Kommunikations-, Präsentations- und Verhandlungskompetenz
* Identifikation mit unserem sozialen Auftrag
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per Mail an die von uns beauftragte
Treuhandstelle für Wohnungsunternehmen in Bayern GmbH, Stollbergstraße 7, 80539 München
bewerbungen@vdwbayern-treuhand.dvinci-easy.com
Frau Stephanie Baumann, Tel.: 089 / 29 00 20-163 steht Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Die vertrauliche Behandlung Ihrer Bewerbung ist für uns selbstverständlich.
Die Informationspflicht gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung können Sie unter
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