Your profile
* anerkannter Berufs- oder Studienabschluss
* mindestens einjährige Erfahrung in der Anleitung bzw. Einarbeitung von Auszubildenden in dem Berufsfeld bzw. Ausbildungsberuf, in dem ausgebildet wird
* Die geforderte einjährige Erfahrung entfällt bei Vorliegen eines Abschlusses als Meisterin/ Meister oder Technikerin/ Techniker mit Ausbildereignungsprüfung oder Fachwirtin/ Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung