Das erwartet dich
Du bist der Leitung des Infrastrukturellen Facility Managements am Standort Stuttgart unterstellt. Dabei unterstützt Du die Leitung als Betriebs- und Werkschutzkoordinator und bist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der Pforte, des Besucherempfangs, der Sicherheitszentrale, der Post- und Warenleitstelle und der Zutrittskontrolle inkl. Ausweisausgabe.
Deine Aufgaben
* Koordination des vor Ort mit Betriebsschutz und Warenleitstelle verpflichteten Dienstleistern
* Begleitung der Auftragsausführung sowie der Ausschreibung der Leistung
* Steuerung der Gebäude- und Geländekontrollen
* Erledigung interdisziplinärer Koordinierungs- und Organisationsaufgaben in deinem Fachbereich
* Fachliche Führung für alle Betriebs- und Werkschutzbelange am Standort Ulm
* Kompetente Fachberatung an Einrichtungen des DLR in Bezug auf Sicherungsinhalte (u.a. Betriebsschutz, Objektschutz)
* Vertretung der Fremdfirmenkoordination in anderen Bereichen des IMF in Stuttgart
Das bringst du mit
* Abgeschlossene Berufsausbildung im Sicherheitsdienst (z.B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder alternativ gleichwertige fachbezogene Kenntnisse und nachweisbare einschlägige Berufserfahrung
* Einschlägige Berufserfahrung als Einsatz- oder Bereichsleiter im Objekt- und Werkschutz sowie Erfahrung in der Anwendung und Auslegung von Gesetzestexten, Vorschriften und Richtlinien
* Umfassende Kenntnis der VDS-Anforderungen an Leitstellentechnik, Kommunikation und Datentechnik
* Gute Kenntnisse im Bereich Notfallplanung und Brandschutz, Umweltschutz und in der Arbeitssicherheit
* Erfahrung mit sicherheitstechnischen Anlagen, Bedienung und Administration von Gefahrenmanagementsystemen
* Spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit DV-gestützten Sicherheitssystemen (Sicherheitsanlagen/ -zentralen) und im Umgang mit PC´s (Hard-/ Software, Datenpflege)
* Umfassende MS-Office und Datenbankkenntnisse, gute englische Sprachkenntnisse
Hinweis: Voraussetzung für die Einstellung beim DLR ist die Sicherheitsüberprüfbarkeit nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sowie die Bereitschaft für eine Sicherheitsüberprüfung nach §8 ff. SÜG