Stellenbeschreibung
Die Hansestadt Wismar liegt direkt an der mecklenburgischen Ostseeküste und wurde im Jahr 2002 gemeinsam mit der Hansestadt Stralsund in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Als große kreisangehörige Stadt des Landkreises Nordwestmecklenburg verfügt Wismar über eine sehr gute Infrastruktur und gilt als attraktiver Wohn-, Wirtschafts- und Industriestandort.
Mit ihren rund Einwohnern ist sie die sechstgrößte Stadt und das größte der 18 Mittelzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Stadtverwaltung mit den dazugehörigen Eigenbetrieben wird von rund 930 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern repräsentiert, die verschiedene pflichtige und freiwillige Aufgaben erledigen.
Bei der Hansestadt Wismar ist die Stelle als hauptamtliche/r
Bürgermeisterin/Bürgermeister (m/w/d)
zum neu zu besetzen. Der bisherige Bürgermeister tritt nicht zur Wiederwahl an.
Die Amtszeit beträgt gemäß der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar acht Jahre. Für die Dauer der Amtszeit erfolgt die Ernennung der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KomBesLVO M-V) und erfolgt derzeit nach Besoldungsgruppe B 5. Darüber hinaus wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Die Hansestadt Wismar versteht sich als moderne Dienstleistungsverwaltung und arbeitet bürgerorientiert, wirtschaftlich und zukunftsweisend. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister leitet die in zwei Dezernate gegliederte Stadtverwaltung und trägt die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben. Es wird erwartet, dass die Aufgabe in enger Abstimmung mit den Leitungen der Ämter, Stabstellen und Eigenbetriebe erledigt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen mit ihrer Fach- und Sachkunde beratend und unterstützend zur Verfügung. Es wird eine verantwortungsvolle, zielstrebige und durchsetzungsfähige Führungspersönlichkeit gesucht, die die zukünftige Entwicklung der Hansestadt engagiert vorantreibt und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nachhaltig stärkt.
Die Zusammenarbeit mit den politischen Gremien, insbesondere mit der Bürgerschaft, stellt einen wesentlichen Bestandteil der Tätigkeit dar. Die Bürgerschaft setzt sich aktuell aus folgenden Fraktionen zusammen: SPD (10 Sitze), AfD (5 Sitze), Die Linke (4 Sitze), Bürger für Wismar (4 Sitze), CDU (3 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (3 Sitze), Liberale Liste-FDP (3 Sitze) sowie zwei fraktionslosen Mitgliedern. Erfahrungen im Umgang mit politischen Entscheidungsträgern sowie Kenntnisse über die strukturellen und stadtspezifischen Besonderheiten Wismars sind daher wünschenswert.
Darüber hinaus wird die Bereitschaft vorausgesetzt, den Wohnsitz in der Hansestadt anzunehmen, um eine kontinuierliche Präsenz sicherzustellen und die Verbundenheit zu unterstreichen.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird von allen Wahlberechtigten der Hansestadt Wismar in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gewählt. Eine eventuell notwendige Stichwahl findet am 26. April 2026 statt.
Wählbar zur hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. zum hauptamtlichen Bürgermeister sind gemäß
6, 66 Abs. 1 und 2 LKWG M-V alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern erfüllen,
3. nicht nach 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
4. nicht nach 6 LKWG M-V von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind und
5. nicht von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Aberkennung des Ruhegehaltes rechtskräftig verurteilt worden sind.