Wir freuen uns, dass Sie sich für ein duales Studium in der Zollverwaltung (Bachelorstudiengang "Zolldienst des Bundes") mit dem späteren Einsatz auf einem Zollboot/-schiff interessieren.
Wenn Sie auf "Jetzt bewerben!" klicken, werden Sie durch ein Online-Bewerbungsverfahren der Zollverwaltung geführt. Hierzu müssen Sie sich einmalig im „Karriereportal der Bundesverwaltung“ registrieren. Bitte erfassen Sie bei der Registrierung im Karriereportal bereits möglichst umfassend Ihre persönlichen Daten oder ergänzen Sie diese möglichst zeitnah, da der elektronische Bewerbungsprozess auch auf diese Informationen zurückgreift. Sie erhalten umgehend eine Verifizierungsmail, mit der Sie den Bewerbungsprozess starten können.
Wichtiger Hinweis zur digitalen Kommunikation
Die Kommunikation mit der Einstellungsbehörde erfolgt in Form von E-Mails, die innerhalb des Karriereportals versendet werden. Das bedeutet, dass Sie die Schreiben des Zolls (z.B. die Anforderung von Unterlagen, Einladungen, etc.) in der Regel nicht unmittelbar an Ihre persönliche E-Mail-Adresse (mit der Sie sich im Portal registriert haben) erhalten, sondern diese Nachrichten im Portal abrufen müssen, d.h. Sie müssen sich im Portal anmelden und dort die elektronischen Schreiben einsehen. Über den Eingang einer neuen Nachricht im Portal werden Sie mit einem Hinweis an Ihre persönliche E-Mail-Adresse informiert. Bitte beachten Sie, dass diese Benachrichtigung aus technischen Gründen von der Adresse noreply@itzbund.de erfolgt. Prüfen Sie daher bitte ggf. auch die Spamordner Ihres E-Mail-Programms auf entsprechende Nachrichteneingänge.
Für eine möglichst übersichtliche Nutzung des Karriereportals wird ein Endgerät mit ausreichend großem Bildschirm empfohlen (z.B. ein Tablet, Laptop oder Personalcomputer).
Voraussetzungen für die Tätigkeit auf einem Zollboot/-schiff
Für eine Einstellung in den gehobenen nichttechnischen Dienst und einen späteren Einsatz auf einem Zollboot oder Zollschiff (und der damit verbundenen Überführung in den gehobenen technischen Dienst) ist - neben dem Vorliegen der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen - eines der folgenden nautischen oder technischen Befähigungszeugnisse (Minimalqualifikationen) erforderlich:
- Befähigungszeugnis als "Nautische Wachoffizierin oder Nautischer Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen bis 500 Bruttoraumzahl in der nationalen Fahrt" oder
- Befähigungszeugnis für die Fischerei (BKW) mit der Befähigung "Wahrnehmen der Aufgaben einer nautischen Schiffsoffizierin oder eines nautischen Schiffsoffiziers auf Fischereifahrzeugen in der Kleinen Hochseefischerei" oder
- Befähigungszeugnis als "Schiffsmaschinistin oder Schiffsmaschinist im Technischen Dienst auf Schiffen mit einer Antriebsleistung ab 2.700 kW".
Bei Angehörigen oder ehemaligen Angehörigen der Deutschen Marine die der Dienstgradgruppe der Unteroffizierinnen oder Unteroffiziere mit Portepee angehören/angehörten werden folgende abgeschlossene militärfachliche Ausbildungen (Lehrgang F 2, Bootsmann) in nachstehenden Verwendungsreihen als gleichwertig der oben angeführten Minimalvoraussetzungen anerkannt:
- Decksdienst (Verwendungsreihe 11)
- Navigationsdienst (Verwendungsreihe 26)
- Antriebstechnik (Verwendungsreihe 42)
- Elektrotechnik (Verwendungsreihe 43)
- Schiffsbetriebstechnik (Verwendungsreihe 44)
Bei Angehörigen oder ehemaligen Angehörigen der Deutschen Marine aus der Laufbahn der Offizierinnen bzw. Offiziere wird nach Prüfung der vorgelegten Befähigungsnachweise im Einzelfall entschieden.
Bewerbungsunterlagen
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen im pdf-Format bei:
- Bewerbungsanschreiben (dieses kann alternativ auch während der Online-Bewerbung unmittelbar digital ausgefüllt werden)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie sämtlicher Schulabgangs- und Prüfungszeugnisse - bei noch nicht erworbenem Schulabschluss Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse sowie gegebenenfalls Zeugnisse und Nachweise über eine Berufsausbildung beziehungsweise berufliche Tätigkeiten
- Nachweis über den Besitz des Deutschen Sportabzeichens mindestens in Bronze, das nicht älter als ein Jahr sein darf (späteste Vorlagezeitpunkte: 15. Juni des Einstellungsjahres für den Einstellungstermin 1. September) - Ausnahme bei Menschen mit Schwerbehinderung
- Kopie des nautischen oder technischen Befähigungszeugnisses
- ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheids über die Gleichstellung mit den schwerbehinderten Menschen
- ggf. Kopie des Zulassungs- beziehungsweise Eingliederungsscheins oder der Bestätigung gemäß § 14 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes sowie Dienstzeugnisse der Bundeswehr
Zusätzlich bei Angehörigen oder ehemaligen Angehörigen der Deutschen Marine:
- Offizierinnen/Offiziere: Kopie des entsprechenden Ausbildungsnachweises (Nautik/Technik)
- Unteroffizierinnen/Unteroffiziere mit Portepee: Kopie des entsprechenden Ausbildungs-tätigkeitsnachweises
Bitte halten Sie diese Unterlagen in elektronischer Form (pdf) bereit und laden Sie die Dateien am Ende des Bewerbungsvorgangs als Anlage im Karriereportal hoch. Eine gesonderte Übersendung der Unterlagen per Post ist nicht erforderlich. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn wir zusätzliche Unterlagen benötigen.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich vollständige Bewerbungen berücksichtigen können. Stellen Sie uns deshalb möglichst bereits zur Bewerbung die erforderlichen Unterlagen über das Karriereportal zur Verfügung. Achten Sie bitte auch auf mögliche Schreiben von uns (im Portal), mit dem wir Sie ggf. um (weitere) Unterlagen bitten.
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen von Frauen und Menschen mit Behinderung
Die Zollverwaltung fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und ist daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Schwerbehinderte Menschen sind in der Zollverwaltung willkommen. Die Zollverwaltung ist bestrebt, die Inklusion für eine behindertengerechte Beschäftigung umzusetzen. Von schwerbehinderten Menschen wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Wegen der möglichen Gewährung von Nachteilsausgleichen werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten, die Schwerbehinderung anzuzeigen.
Bei gleicher Eignung werden Frauen und schwerbehinderte Menschen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen bevorzugt eingestellt.