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Mitarbeiter/in im technischen aufsichtsdienst (m/w/d)

Brammer
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit
Mitarbeiter
Inserat online seit: 3 November
Beschreibung

Mitarbeiter/in im Technischen Aufsichtsdienst (m/w/d)
Über uns
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG) ist eine dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zugeordnete Landesoberbehörde mit derzeit über 500 Mitarbeitenden an den Dienstsitzen in Neumünster, Kiel, Heide, Lübeck, Itzehoe und Schleswig. Soziale Aufgabenbereiche und die Begleitung der Menschen in Schleswig-Holstein in verschiedenen Lebensbereichen sind für die Arbeit des LASG prägend. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören derzeit:
Der Staatliche Arbeitsschutz
Feststellungsverfahren und Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Hilfe für Opfer von Gewalttaten und Versorgungsleistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht
Leistungen für junge Familien (Elterngeld)
Gesundheits- und Verbraucherschutz
Der Staatliche Arbeitsschutz stellt die Einhaltung nationaler und europäischer Arbeitsschutzvorschriften in über 80.000 Betriebsstätten in Schleswig-Holstein sicher, untersucht Unfälle, erteilt Erlaubnisse, Genehmigungen und Zulassungen, führt Verwaltungsmaßnahmen durch und berät Arbeitgeber, Beschäftigte und Institutionen in Bezug auf den Arbeitsschutz.
Ihre Aufgaben
Im Rahmen der Arbeitsschutzaufsicht sind Sie für die Organisation, Planung, Durchführung und Nachbereitung von Betriebsbesichtigungen zuständig
Sie untersuchen Arbeitsunfälle und werten diese im Hinblick auf die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung aus
Sie erstellen Ordnungsverfügungen (z.B. Anordnungen, Untersagungen), setzen diese mittels Verwaltungszwang durch und überwachen die Umsetzung dieser
Sie sind für die Sachverhaltsermittlung in Ordnungswidrigkeitsverfahren zuständig und führen Anhörungen durch
Sie führen Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren durch, die eine Ermessensabwägung erfordern
Sie initiieren, steuern und begleiten landesspezifische Kampagnen und Schwerpunktaktionen in Kooperation mit der Fachaufsicht und anderen Behörde

Das bringen Sie mit

Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Technik oder Naturwissenschaften (Bachelor oder gleichwertig) sowie
Die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung technische Dienste oder eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit entsprechender Berufserfahrung
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
Umfassende Kenntnisse der nationalen und europäischen technischen, stofflichen und sozialen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere in den Bereichen Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Mutterschutzgesetz, Gefahrstoff- und Biostoffverordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz
Eine zielgerichtete und adressatengerechte Kommunikation
Eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
Durchsetzungsfähigkeit und Entscheidungsfreude
Ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein
Ein Führerschein Klasse B
Gesundheitliche Eignung/ Außendiensttauglichkeit

Gute EDV-Kenntnisse

* Erfahrung im Öffentlichen Dienst

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A12 SHBesG erreicht werden.
Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.

Darüber hinaus bieten wir

* Ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
* Ein kollegiales Arbeitsklima
* Ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
* Individuelle Personalentwicklung
* Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
* Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit, mobil und flexibel zu arbeiten
* 30 Tage Urlaub im Jahr
* Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
* Eine gute Anbindung an den ÖPNV

Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
19.12.2025
unter dem StichwortTechnischer Aufsichtsdienst an den Direktor des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein, Steinmetzstraße 1-11 inNeumünster; gerne elektronisch in einem PDF-Dokument an. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Die Auswahlgespräche sind für die 5. Kalenderwoche 2026 vorgesehen.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Arndt ( oder, gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Jacobsen ( oder.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf die Übersendung von Eingangsbestätigungen verzichtet wird

* Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier .

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* Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein
* Steinmetzstraße 1-11,Neumünster |

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