An der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ist zum 01.10.2027 - vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen - die
W3-Professur für Marine Ökologie
zu besetzen.
Das Institut für Biowissenschaften der Universität Rostock bearbeitet organismische und molekulare Fragestellungen in der gesamten Breite der Biowissenschaften. Die hier ausgeschriebene Professur soll sich mit mariner Synökologie (z. B. Nahrungsnetze, Energie-/Stoffflüsse, Dynamik und Resilienz von marinen Ökosystemen) beschäftigen. Ein Bezug der zukünftigen Forschung zur Ostsee (Brackwasser, Küstenregionen) wird gewünscht. Hierfür kann die biologische Forschungsstation Zingst eingebunden werden. Darüber hinaus werden eine Zusammenarbeit mit Forschungsinitiativen des Instituts sowie die Bereitschaft zum interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeiten, insbesondere im Department »Maritime Systeme« der Interdisziplinären Fakultät der Universität und mit dem Leibniz Institut für Ostseeforschung Warnemünde, erwartet.
Die Professur soll im Rahmen der Lehrverpflichtung die Ökologie in ihrer gesamten Breite in Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs Biowissenschaften und den Lehramtsstudiengänge Biologie abdecken. Die Professur soll sich mit Lehrveranstaltungen substantiell an der Lehre im Rahmen des Masterstudiengangs Meeresbiologie beteiligen. Es wird eine unterstützende Beteiligung an der Lehre zu Natur- und Artenschutz gewünscht. Unterrichtssprache ist Deutsch. Der Unterricht kann über maximal 2 Jahre auf Englisch gegeben werden; innerhalb dieser Zeitspanne müssen ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch nachweislich erworben werden, um den Unterricht in deutscher Sprache abhalten zu können.
Eine qualifizierte Promotion, mehrjährige eigenständige Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der marinen Synökologie, möglichst auch international, eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen sowie die Bereitschaft und dokumentierte Fähigkeit, drittmittelgeförderte Forschungsprojekte einzuwerben, werden ebenso vorausgesetzt, wie die Bereitschaft zur Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung.
Auskünfte erteilt:
Frau Prof. Dr. Inna Sokolova, Vorsitzende der Berufungskommission
Telefon: 0381 498 6050
E-Mail: inna.sokolova@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren bestimmen sich nach § 58 Abs. 1 und 2 Landeshochschulgesetz (LHG M-V). Hiernach bedarf es für die Einstellung eines abgeschlossenen Hochschulstudiums, einer Promotion, Erfahrungen in der Lehre (§ 58 Abs. 1 LHG M-V) sowie zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen (§ 58 Abs. 2 LHG M-V) nachgewiesen werden müssen.
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (*geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung) sowie ein Forschungskonzept für den Standort Rostock (2-3 Seiten) als auch ein Lehrkonzept (1-2 Seiten) sind bis 22. August 2025 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, Wismarsche Straße 45, 18057 Rostock oder vorzugsweise an dekan.mnf@uni-rostock.de. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
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S42 - Personalangelegenheiten
der Hochschullehrenden