* Technische Gesamtverantwortung für die Weiterentwicklung und Optimierung von Instandhaltungsprogrammen (Funktion ECM 2)
* Sicherstellung der Einhaltung europäischer gesetzlicher Vorgaben
* Durchführung und Bewertung strukturierter Risikoanalysen
* Weiterentwicklung von Qualitäts- und Verbesserungsabläufen im Sinne eines geschlossenen Regelkreises
* Erarbeitung langfristiger technischer Nutzungskonzepte für Anlagen und Fahrzeuge
* Zusammenarbeit mit Behörden, Herstellern und externen Fachunternehmen