Schulleiter (m/w/d) Grundschule am Rodelberg Torgau, Torgau
Sachsen
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus, im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung, ist die Stelle eines Schulleiters (m/w/d) an der betreffenden Grundschule unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
1. Lehrbefähigung für ein Lehramt durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung oder unbefristete Lehrerlaubnis zur Erteilung von Unterricht an Grundschulen bzw. Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach,
2. mehrjährige Lehrtätigkeit sowie
3. nachweisbare Klassenleiter- und Unterrichtstätigkeit in Deutsch oder Mathematik an der Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.
Von Vorteil sind:
* überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie organisatorischer, pädagogischer und haushalterischer Schulführung,
* ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
* umfassende Kenntnisse in Schul- und Qualitätsentwicklung sowie Teilnahme an den Modulen der Führungskräftequalifizierung (Phasen 1 und 2),
* Innovationsbereitschaft und Engagement bei der Profilierung der Schule,
* Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.
Die Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungsvermögen, Organisationstalent, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen als stellvertretende/r Schulleiter/in oder in der Schulaufsicht bzw. im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das mit entsprechenden Voraussetzungen durch Beförderung oder Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte Schulleiter/innen ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) - verpflichtend.
Bewerbung
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum Ende der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg an den zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Nach Ablauf der Frist eingehende Bewerbungen können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
* tabellarischer Lebenslauf,
* lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
* Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (falls vorhanden).
Hinweis
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus fördert die Gleichstellung der Geschlechter und ist an Bewerbungen qualifizierter Frauen interessiert. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt und werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein Nachweis der Schwerbehinderung beizufügen. Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen. Datenschutzinformationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite.
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